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Alle Themen anzeigen Infos zu Wettbewerbsprinzip bei Vergaberecht im Bau? (Bleistift, 15.05.2019, 17:10 Uhr) | (4 Antworten, letzter Beitrag: 15.05.2019, 17:58 Uhr)
Guten Tag!
Hätte da eine Frage zum Thema Vergaberecht. Bitte nicht lachen, aber ich kenne mich überhaupt nicht aus. Bei uns in der Kleinstadt (9.000 Einwohner) soll nun ein Pflegeheim gebaut werden.
Demnach was ich so gehört habe, gilt es als eine öffentliche Einrichtung und Baufirmen reißen sich um den Auftrag. Wir selbst haben im Ort selbst eine Baufirma, aber hat so ein kleines Ding überhaupt eine Chance gegen alle großen Fische im Meer? Bewerben sich da immer die gleichen größeren Firmen und kennen die untereinander ihre Angebote? |
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| Re[0]: Infos zu Wettbewerbsprinzip bei Vergaberecht im Bau? (astridleitner, 15.05.2019, 17:24 Uhr) | | Nun ja, das Wettbewerbsprinzip ist im Gesetz verankert. Das heißt, dass der Auftraggeber bei der Vergabe des Bauauftrages für den größtmöglichen Wettbewerb sorgen muss. Es darf nichts heimlich unter den Tisch gekehrt werden. Es ist quasi ein geheimer Wettbewerb bei dem Firmen in Konkurrenz stehen, daher wissen sie natürlich nichts von Angeboten von anderen Unternehmen (in der Regel).
Ich finde es ist schwer einzuschätzen, da ich die Baufirma eurer Kleinstadt nicht kenne und das Ganze sehr abstrakt geschildert hast. | | Re[1]: Infos zu Wettbewerbsprinzip bei Vergaberecht im Bau? (Bleistift, 15.05.2019, 17:33 Uhr) | | Und was versteht man dann unter sogenannten Bietergemeinschaften?
Dort schließen sich dann zwei Unternehmen zusammen und halten Absprache. Verstößt das nicht gegen die Regeln? | | Re[2]: Infos zu Wettbewerbsprinzip bei Vergaberecht im Bau? (astridleitner, 15.05.2019, 17:45 Uhr) | | Da muss man auch wieder aufpassen: Es ist erlaubt, dass sich verbundene Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammentun, wenn sie jeweils Teilbereiche des Gesamtprojekts abdecken. Dann herrscht zwischen ihnen ja kein Wettbewerb und es macht auch keinen Sinn, warum sie sich untereinander absprechen sollten.
Es gibt aber noch einen zweiten Fall, bei dem verbundene Unternehmen separate Angebote abgeben. Dann müssen sich die beiden Parteien auch an das Gesetz des Geheimwettbewerbs halten.
Genauere Infos findest du hier: https://www.ibau.de/akademie/glossar/wettbewerbsprinzip-wett
bewerbsgrundsatz/ | | Re[3]: Infos zu Wettbewerbsprinzip bei Vergaberecht im Bau? (Bleistift, 15.05.2019, 17:58 Uhr) | | Danke für das Erklären, jetzt ist mir einiges mehr klar.
Warum kennst du dich denn so gut mit dem Thema aus? Hast du in dieser Branche zu tun?
Ich bin ja gespannt, wer den Auftrag bei uns bekommt, aber viel mehr noch auf das Altersheim selbst. |
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